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Leserbrief von Benedikt P. Keiser vom10.9.2009
Ein Zeichen setzen
«Die Ablehnung des Filmes erfolgte kurzfristig», Leserbrief vom 25. August. Benedikt P. Keiser
Wer weiss, beeinflussbar von den Waffenspielen in der Kiesgrube in Sihlbrugg, schiessen Befürworter der Tangente Zug–Baar auf der Rückseite einer Einladung zu dieser Informationsveranstaltung in der Aula des Schulhauses Loreto in Zug am 1. Oktober mit Pfeilen in allen Richtungen. Berücksichtigen die Organisatoren damit auch das Wesentliche mit dem Veto von Regierungsrat Heinz Tännler: Ablehnung, das Video der Gegner zu zeigen? Mit einem solchen Vorgehen wird die Bundesverfassung nicht respektiert. Vom gedanklichen Sinn, welcher dahintersteckt, nicht zu philosophieren, welcher mit beigefügten Tätigkeitswörtern zu den Pfeilen umschrieben wird.
Als Beispiel diene das am grössten geschriebene Zeitwort «erschliessen», also zugänglich machen, hinter welchem bereits auch die Überbauung der Hanglage der Tangente östlich der Rigistrasse schlummert! Deshalb ist das Nein der Gegner am 29. November an der Urne verständlich: Vorbeugen ist besser als heilen, auf dieses Strassenprojekt soll verzichtet werden soll, welches nicht nur verspricht, was in Wirklichkeit früher oder später auch noch dahintersteckt. Darüber werden keine Worte verloren, bevor die Schnelllebigkeit unserer Zeit bestätigt, worüber nicht sinniert werden darf.
Rechtsgleichheit
Im Rechtsstaat Schweiz gilt es immer noch, den Grundsätzen, in denen deren Form und die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger festgelegt sind, volle Beachtung zu schenken. Gemäss Rechtsgleichheitsartikel 8, Absatz 2, darf niemand diskriminiert werden, als Beispiel wegen seiner weltanschaulichen Überzeugung. Folgerichtig durfte das Video der Gegner Anwesenden an den Informationsveranstaltungen nicht vorenthalten werden, nachdem die Baudirektion dabei selbst auf Grossleinwand mit Projektskizzen die Tangente anschaulicher und somit leichter verständlich zu erklären wusste. Fairplay wird also einmal mehr an den Pranger gestellt, dass Teilnehmer an solchen Veranstaltungen nicht mit Tatsachen konfrontiert werden dürfen, welche einem positiven Abstimmungsresultat Ende November abträglich sein könnten. Begründung: Zum Glück gibts noch die Bundesverfassung, welche zum Rechten sieht und bereits in der feierlichen Einleitung (Präambel) im Namen Gottes des Allmächtigen deshalb auch verkündet: «Im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben.»
Benedikt P. Keiser, Zug